Altersgeld
Das Altersgeld der Landwirte gehört zu den sonstigen Einkünften (§ 22 EStG). Diese Bezüge sind kein Arbeitslohn.
http://www.steuerlinks.de/ls-altersgeld.html
Übergabevertrag:
# Ausgleichszahlungen an Geschwister
Falls Geschwister am Termin teilnehmen, wird um Angabe ihrer vollständigen Personalien gebeten.
Sind Geschwister direkt auszuzahlen oder erhält der Übernehmer das Objekt ohne Ausgleichspflicht.
Falls ein Ausgleichsbetrag bezahlt wird, woher kommt dieser (Eigenkapital, Darlehen in welcher Höhe, Finanzierung)?
Wann ist der Ausgleichsbetrag zu zahlen, eventuell in welchen Raten?
Bei Ausgleichzahlungen sollten die weiteren Geschwister, die Auszahlungen erhalten, zum Termin mitkommen und in Ansehung ihrer Ausgleichzahlung auf jegliche Rechte bezüglich der Zuwendung an den Übernehmer verzichten.
Ist die Übertragung auf den späteren Erbteil anzurechnen, d.h. soll der Wert der Zuwendung beim späteren Erbe des Übernehmers im Hinblick auf weitere Geschwister berücksichtigt (abgezogen) werden oder erfolgt die Zuwendung ohne jegliche Ausgleichspflicht und Verrechnung im Todesfall, also vorweg?
# Ist die Übertragung auf den späteren Pflichtteil anzurechnen?
Es kann bestimmt werden, daß die Zuwendung auf den Pflichtteil des Übernehmers anzurechnen ist. Eine derartige Bestimmung verhindert je nach den Wertverhältnissen von Zuwendung und späterem Erbe, dass der Übernehmer trotz der Zuwendung seinen Pflichtteil auf Ableben eines Übergebers geltend macht.
http://www.notariat-schwetzingen.de/html/service/uebergabevertrag.htm
ich würde mich an deiner stelle mit einem rechtsanwalt beraten, denn den brauchst du ja augenscheinlich sowieso